Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 04.08.2026

Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.


1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.


1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2 Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.


2.2 Bucht der Kunde für einen Dritten, haftet er neben diesem als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt.


2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.


3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.


3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.


3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.


3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.


3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.


3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.


4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.


4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.


4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


4.4 Für Zimmer mit Sauna und/oder Whirlpool (Spa-Zimmer) sowie für Arrangements mit Wellness- oder Day-Spa-Leistungen gelten die vorstehenden Sätze entsprechend. Gesondert gebuchte Anwendungen werden nach Ziffer 8.4 abgerechnet.


4.5 Bei Buchungen über Online-Reiseportale oder sonstige Vermittler gelten vorrangig die dort ausgewiesenen und vom Kunden bestätigten Stornierungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.


5 Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls


  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich können dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6 Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerkategorie besteht dagegen, soweit diese ausdrücklich gebucht wurde.


6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.


6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


6.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Zimmer und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln. Die Zimmerkarte bzw. der Zimmerschlüssel ist bei Abreise an der Rezeption zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene oder verlorene Schließmedien kann das Hotel die tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzbeschaffung und Neuprogrammierung berechnen.


7 Zimmer mit Sauna und Whirlpool (Spa-Zimmer)

7.1 Ein Teil der Zimmer des Hotels ist mit einer Sauna und/oder einem Whirlpool zur alleinigen Nutzung durch die Gäste des jeweiligen Zimmers ausgestattet. Die Nutzung dieser Einrichtungen ist im Preis des Spa-Zimmers enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.


7.2 Sauna und Whirlpool dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend den im Zimmer ausliegenden Bedienungs- und Sicherheitshinweisen benutzt werden. Der Gast ist verpflichtet, diese Hinweise vor der ersten Nutzung zur Kenntnis zu nehmen. Auf Wunsch erhält der Gast an der Rezeption eine persönliche Einweisung. Die Anzahl der gleichzeitig nutzenden Personen darf die im Zimmer angegebene Höchstzahl nicht überschreiten.


7.3 Die Nutzung von Sauna und Whirlpool erfolgt eigenverantwortlich. Sie kann bei bestimmten gesundheitlichen Vorbelastungen – etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, akuten Infekten oder in der Schwangerschaft – mit Risiken verbunden sein. Im Zweifel wird eine vorherige ärztliche Rücksprache empfohlen. Von einer Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln ist abzusehen.


7.4 Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Nutzung von Sauna und Whirlpool nur in Begleitung und unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die Aufsichtspflicht obliegt allein den Erziehungsberechtigten bzw. den begleitenden Aufsichtspersonen.


7.5 Vor der Nutzung des Whirlpools ist zu duschen. Das Einbringen von Glas, Ölen, Badezusätzen, Seifen, Shampoos, Schaumbädern, Speisen oder Getränken in Whirlpool und Sauna ist untersagt. In der Sauna ist ausschließlich das vom Hotel bereitgestellte Aufgussmittel zu verwenden; auf dem Saunaofen dürfen keine Gegenstände abgelegt werden. Die Sauna ist nur auf einer Unterlage (Handtuch) zu benutzen.


7.6 Sauna und Whirlpool benötigen technisch bedingte Aufheiz-, Aufbereitungs- und Filterzeiten. Ein Anspruch auf sofortige Betriebsbereitschaft unmittelbar bei Anreise besteht daher nicht.


7.7 Aus Gründen der Hygiene und der technischen Sicherheit kann das Hotel Sauna oder Whirlpool vorübergehend außer Betrieb nehmen, insbesondere für Wasserwechsel, Reinigung, Wartung oder Instandsetzung. Das Hotel wird auftretende Störungen unverzüglich beheben oder – soweit möglich und zumutbar – ein gleichwertiges Ersatzzimmer anbieten und den Gast über die voraussichtliche Dauer informieren. Die gesetzlichen Rechte des Gastes bleiben unberührt.


7.8 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder seine Begleitung durch unsachgemäße Nutzung schuldhaft verursacht. Wird durch eine Verunreinigung ein außerplanmäßiger Wasserwechsel, eine Desinfektion oder eine Sonderreinigung erforderlich, kann das Hotel den hierfür erforderlichen Aufwand gesondert berechnen; dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.


8 Wellness- und Day-Spa-Bereich, Anwendungen

8.1 Die Nutzung des Wellness- und Day-Spa-Bereichs richtet sich nach den jeweils ausgehängten Öffnungs- und Nutzungszeiten sowie nach der Spa-Ordnung des Hotels. Änderungen der Öffnungszeiten aus betrieblichen Gründen, insbesondere wegen Wartung, Reinigung, Instandsetzung oder geschlossener Veranstaltungen, bleiben vorbehalten.


8.2 Anwendungen im Bereich Massage und Kosmetik werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erbracht. Sie dienen dem Wohlbefinden und der Entspannung; sie stellen keine Heilbehandlung dar und ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Therapie.


8.3 Der Gast ist gehalten, vor Beginn einer Anwendung auf gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Unverträglichkeiten, akute Beschwerden oder eine bestehende Schwangerschaft hinzuweisen, soweit diese für die Anwendung von Bedeutung sein können. Das Hotel und seine Mitarbeitenden sind berechtigt, eine Anwendung aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen abzulehnen oder abzubrechen.


8.4 Vereinbarte Termine für Anwendungen können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verlegt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Preis der Anwendung in Rechnung zu stellen; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Termins werden angerechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


8.5 Im Wellnessbereich sind die Hygiene- und Verhaltensregeln des Hotels einzuhalten. Aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Wellness- und Day-Spa-Bereich sowie am Naturteich nicht gestattet.


8.6 Day-Spa-Gäste ohne Übernachtung erwerben mit der Buchung das Recht zur Nutzung der jeweils gebuchten Bereiche und Leistungen innerhalb der gebuchten Zeit. Die Ziffern 7.3 bis 7.5, 8.1 bis 8.5 sowie Ziffer 9 gelten für sie entsprechend.


9 Naturteich im Außenbereich

9.1 Bei dem Außenbecken des Hotels handelt es sich nicht um ein Schwimmbad oder eine Badeanstalt, sondern um einen Naturteich (Schwimmteich) mit rein biologischer Wasseraufbereitung ohne Chlorung oder sonstige chemische Desinfektion. Der Naturteich ist als naturnahes Gestaltungs- und Erholungselement konzipiert.


9.2 Die Nutzung des Naturteichs erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Bade- oder Schwimmaufsicht wird nicht gestellt. Die Nutzung ist nur schwimmfähigen Personen gestattet.


9.3 Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Nutzung nur in Begleitung und unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die Aufsichtspflicht obliegt allein den Erziehungsberechtigten bzw. den begleitenden Aufsichtspersonen.


9.4 Naturbedingte Erscheinungen sind konzeptbedingt und stellen keinen Mangel dar. Hierzu zählen insbesondere Algenbildung, Trübungen, Schwebstoffe, Pflanzenbewuchs, Laub, Insekten, Amphibien und andere Kleinlebewesen, wechselnde Wassertemperaturen und -farben sowie glitschige Oberflächen an Rand, Stufen und Einstiegen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wassertemperatur, Sichttiefe oder auf eine Wasserqualität nach den für Schwimm- und Badebeckenwasser geltenden Regelwerken (z. B. DIN 19643) besteht nicht.


9.5 Wegen der geringen und wechselnden Wassertiefe sowie des natürlichen Untergrundes sind Springen, Kopfsprünge und Tauchen untersagt. Untersagt sind ferner die Nutzung außerhalb der ausgehängten Nutzungszeiten, insbesondere bei Dunkelheit, sowie das Mitführen von Glas, Geschirr, Speisen und Getränken im Teich und im unmittelbaren Teichbereich. Tieren ist der Zugang zum Teich nicht gestattet.


9.6 Zum Schutz des biologischen Gleichgewichts ist vor dem Betreten des Teiches zu duschen; Sonnenschutzmittel, Öle, Cremes und Kosmetika sind zuvor abzuduschen. Die Verwendung von Seifen, Shampoos oder sonstigen Reinigungsmitteln im Teich ist untersagt. Kleinkinder dürfen den Teich nur mit geeigneten Badewindeln nutzen.


9.7 Der Naturteich wird saisonal betrieben. Witterungs-, wartungs- oder hygienebedingte Schließungen – etwa bei Gewitter, Sturm, Frost, Starkregen, Wasserwechsel oder Pflegemaßnahmen – sind möglich und begründen keinen Anspruch auf Minderung des Zimmerpreises, sofern die Nutzbarkeit des Naturteichs nicht ausdrücklich als Leistungsbestandteil vereinbart wurde. Bei aufziehendem Gewitter oder auf Anweisung des Personals ist der Teich unverzüglich zu verlassen.


9.8 Den Anweisungen des Hotelpersonals sowie den am Teich ausgehängten Hinweisen und Verhaltensregeln ist Folge zu leisten. Das Hotel ist berechtigt, Personen, die wiederholt gegen diese Regeln verstoßen, von der Nutzung auszuschließen.


10 Haftung des Hotels

10.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 10 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


10.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.


10.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 10.1, Sätze 1 bis 4.


10.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 10.1, Sätze 1 bis 4.


10.5 Für Schäden, die auf einer Verletzung der Nutzungs- und Verhaltensregeln nach den Ziffern 7 bis 9 durch den Gast beruhen, haftet das Hotel nicht; die vorstehende Ziffer 10.1 bleibt unberührt.


11 Hausordnung

11.1 Das Rauchen ist im gesamten Gebäude einschließlich aller Zimmer, Bäder, Sauna- und Wellnessbereiche untersagt. Bei einem Verstoß kann das Hotel die Kosten der erforderlichen Sonderreinigung sowie einer etwaigen Nichtvermietbarkeit des Zimmers geltend machen; dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


11.2 Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Hotelgelände einschließlich der Außenanlagen nicht gestattet.


11.3 Das Mitbringen und die Aufbewahrung eigener Speisen und Getränke zum Verzehr in den öffentlichen Bereichen des Hotels sind nicht gestattet. Ferner sind das Entzünden offener Flammen, Kerzen und Grillgeräte sowie der Betrieb eigener Heiz- und Kochgeräte im Zimmer untersagt.


11.4 Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform und ist gegen ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste möglich. Haustiere dürfen den Wellness- und Day-Spa-Bereich sowie den Naturteich nicht betreten.


11.5 In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist auf dem gesamten Hotelgelände Rücksicht auf die Nachtruhe der anderen Gäste zu nehmen.


11.6 Den Anweisungen des Hotelpersonals ist im Interesse der Sicherheit und eines geordneten Betriebsablaufs Folge zu leisten.


12 Datenschutz

12.1 Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Hotels, die auf der Internetseite des Hotels abrufbar ist und an der Rezeption eingesehen werden kann.


12.2 Das Hotel ist verpflichtet, besondere Meldescheine gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu führen; der Gast ist zur Mitwirkung verpflichtet.


13 Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Soest. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Soest.


13.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


13.4 Das Hotel ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.


13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Teil B – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie von Außenflächen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Feiern und Präsentationen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.


1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.


1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2 Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.


2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.


2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.


3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.


3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.


3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.


3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.


3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.


4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.


4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.


4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.


4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 60 % des entgangenen Speisenumsatzes sowie des fest vereinbarten Getränkepauschalumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 85 % des Speisenumsatzes und der vereinbarten Getränkepauschale.


4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis multipliziert mit der Teilnehmerzahl. War für das Menü und die Getränkepauschale noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt sowie die preiswerteste Getränkepauschale.


4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale multipliziert mit der vereinbarten Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.


4.7 Wurden im Rahmen der Veranstaltung Zimmerkontingente, Spa-Zimmer oder Wellnessleistungen mitgebucht, gelten für diese Leistungen zusätzlich die Regelungen des Teils A, Ziffer 4.


5 Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls


  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich können dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Veranstaltungszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.


6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.


6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.


6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann es die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.


7 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel in Textform. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.


8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.


8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.


8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.


8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.


8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.


8.6 Musikdarbietungen und der Einsatz von Beschallungsanlagen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. Die einzuhaltenden Lautstärkebegrenzungen und die Regelungen zur Nachtruhe sind zu beachten. Die Anmeldung bei der GEMA und die Abführung der GEMA-Gebühren obliegen dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.


9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.


9.2 Mitgebrachte Dekorationsmaterialien haben den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist es berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.


9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.


10 Haftung des Kunden für Schäden

10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude, Außenanlagen oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.


10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.


11 Nutzung von Wellnessbereich, Spa-Zimmern und Naturteich im Rahmen von Veranstaltungen

11.1 Die Nutzung des Wellness- und Day-Spa-Bereichs, der Sauna- und Whirlpool-Einrichtungen sowie des Naturteichs im Rahmen von Veranstaltungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Ohne eine solche Vereinbarung sind diese Bereiche nicht Bestandteil der Veranstaltungsleistung.


11.2 Für die Nutzung gelten die Ziffern 7, 8 und 9 des Teils A entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, die Teilnehmer der Veranstaltung auf diese Regelungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.


11.3 Der Naturteich ist kein Schwimmbad; eine Bade- oder Schwimmaufsicht wird auch bei Veranstaltungen nicht gestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen hat der Kunde für eine ausreichende eigene Aufsicht zu sorgen.


12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Soest. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Soest.


12.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


13 Sonstiges

Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Hotelgelände nicht gestattet. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.


Azul Boutique Hotel GmbH, Möhnestraße 29, 59519 Möhnesee – Stand: 04.08.2026