Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 20.10.2026
Teil A – Allgemeine Regelungen
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Teil A gilt für sämtliche Verträge zwischen dem Hotel und dem Kunden, unabhängig davon, ob sie über die Internetseiten des Hotels, telefonisch, in Textform, über ein Buchungsportal oder vor Ort im Hotel geschlossen werden.
1.2 Die Angebote des Hotels richten sich an Verbraucher und Unternehmer. Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Mit dem Abschluss eines Vertrages erklärt der Kunde, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.
1.3 Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 „Hotel" ist die Azul Boutique Hotel GmbH, Möhnestraße 29, 59519 Möhnesee.
2.2 „Kunde" ist der jeweilige Vertragspartner des Hotels. „Gast" ist jede Person, die Leistungen des Hotels in Anspruch nimmt, auch wenn sie nicht selbst Vertragspartner ist.
2.3 „Zimmer" ist eine zur Beherbergung überlassene Einheit des Hotels. „Spa-Zimmer" ist ein Zimmer, das zusätzlich mit einer Sauna und/oder einem Whirlpool zur alleinigen Nutzung durch die Gäste dieses Zimmers ausgestattet ist. Die Ausstattung der einzelnen Zimmerkategorien ergibt sich aus der Beschreibung auf den Internetseiten des Hotels.
2.4 „Day-Spa-Suite" ist ein privater Wellnessbereich, der für die Dauer der gebuchten Zeit ausschließlich dem Kunden und seiner Begleitung ohne Übernachtung zur Verfügung steht.
2.5 „Anwendung" ist eine terminlich vereinbarte Massage- oder Kosmetikleistung des Hotels.
2.6 „Naturteich" ist das Außenbecken des Hotels; es handelt sich hierbei nicht um ein Schwimmbad oder eine Badeanstalt (Teil A Ziffer 9).
2.7 „Aufenthalt" ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung eines Zimmers oder einer Day-Spa-Suite für den Kunden und die ihn begleitenden Personen.
2.8 „Buchung" ist die Anfrage des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über einen Aufenthalt oder eine sonstige Leistung des Hotels. „Stornierung" ist die Absage eines gebuchten Aufenthalts oder einer gebuchten Leistung nach Maßgabe dieser AGB.
2.9 „Internetseiten des Hotels" sind die vom Hotel betriebenen Internetseiten einschließlich der zugehörigen Buchungs- und Unterseiten.
2.10 „Textform" meint Textform im Sinne des § 126b BGB; eine E-Mail genügt.
3 Vertragsschluss, Gästekonto
3.1 Das Zustandekommen eines Vertrages richtet sich danach, wo der Vertrag geschlossen wird.
3.2 Online: Die Darstellung der Leistungen und Produkte auf den Internetseiten des Hotels stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Mit dem Absenden der Buchung oder Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Das Hotel nimmt dieses Angebot durch Übersendung einer Buchungs- oder Auftragsbestätigung in Textform, durch eine Versandbenachrichtigung oder durch Erbringung der Leistung an. Erst damit kommt der Vertrag zustande.
3.3 Vor Ort: Preisaushänge, Karten und Auslagen im Hotel stellen kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und die Erbringung der Leistung beziehungsweise die Übergabe der Ware zustande.
3.4 Über Buchungsportale oder sonstige Vermittler: Der Vertrag kommt zwischen dem Hotel und dem Kunden nach Maßgabe der Bestätigung des jeweiligen Portals zustande. Die dort ausgewiesenen und vom Kunden gewählten Tarif- und Stornierungsbedingungen gehen den Regelungen dieser AGB zur Stornierung vor.
3.5 Für Buchungen über die Internetseiten des Hotels kann die Anlage eines Gästekontos erforderlich sein. Der Kunde hat die dort hinterlegten Daten zutreffend und vollständig anzugeben, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Dritten keinen Zugang zu gewähren. Das Hotel ist berechtigt, ein Gästekonto zu sperren oder zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese AGB verstößt, das Konto missbräuchlich, betrügerisch oder rechtswidrig verwendet oder den Betrieb des Hotels beeinträchtigt.
3.6 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Rechnungen in elektronischer Form an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übersandt werden.
3.7 Bucht der Kunde für einen Dritten, haftet er neben diesem als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt.
4 Preise, Zahlung, Vorauszahlung, Aufrechnung
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten beziehungsweise die jeweils geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die der Kunde direkt oder über das Hotel bei Dritten veranlasst und die das Hotel verauslagt.
4.2 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, etwa die Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder bei Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4.3 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.4 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie. Höhe und Zahlungstermine können in Textform vereinbart werden.
4.5 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthalts berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der Ziffer 4.4 zu verlangen oder eine bereits vereinbarte Vorauszahlung bis zur Höhe der vollen vereinbarten Vergütung anzuheben. Dasselbe gilt zu Beginn und während des Aufenthalts für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag.
4.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5 Widerrufsrecht für Verbraucher
5.1 Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
5.2 Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie über weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB). Für Buchungen von Zimmern, Spa-Zimmern, Day-Spa-Suiten, Anwendungen und Veranstaltungen besteht daher kein Widerrufsrecht. Für diese Buchungen gelten ausschließlich die Stornierungsregelungen der Teile B, C und E.
5.3 Ein Widerrufsrecht besteht dagegen beim Erwerb von Gutscheinen und Waren über die Internetseiten des Hotels oder auf anderem Wege im Fernabsatz, soweit nicht einer der gesetzlichen Ausschlussgründe eingreift. Im Übrigen gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, bei einem Kaufvertrag ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Azul Boutique Hotel GmbH, Möhnestraße 29, 59519 Möhnesee, Telefon: 02924 8795670, E-Mail: info@hotelazul.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei einem Kaufvertrag können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen und Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Es besteht ferner nicht bei der Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, sowie bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An die Azul Boutique Hotel GmbH, Möhnestraße 29, 59519 Möhnesee, E-Mail: info@hotelazul.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*) / erhalten am (*) ______________________________
Name des/der Verbraucher(s) ___________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) ______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum _________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
6 Gewährleistung und Haftung
6.1 Für die Gewährleistungsrechte des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüber hinausgehende Garantie übernimmt das Hotel nur, wenn diese ausdrücklich als Garantie bezeichnet wird.
6.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypisch sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
6.3 Soweit das Hotel nach Ziffer 6.2 lediglich wegen der Verletzung einer vertragstypischen Pflicht und nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.
6.4 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Hotels.
6.5 Die Einschränkungen dieser Ziffer 6 gelten nicht für die Haftung wegen Vorsatzes, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.6 Treten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auf, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Er ist ferner verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
6.7 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
6.8 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der Ziffern 6.2 bis 6.5.
6.9 Weckaufträge führt das Hotel mit größter Sorgfalt aus. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der Ziffern 6.2 bis 6.5.
6.10 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
6.11 Für Schäden, die auf einer Verletzung der Nutzungs- und Verhaltensregeln nach den Ziffern 7 bis 10 dieses Teils A durch den Gast beruhen, haftet das Hotel nicht; die Ziffern 6.2 und 6.5 bleiben unberührt.
7 Sauna und Whirlpool in den Spa-Zimmern
7.1 Ein Teil der Zimmer des Hotels ist mit einer Sauna und/oder einem Whirlpool zur alleinigen Nutzung durch die Gäste des jeweiligen Zimmers ausgestattet. Die Nutzung dieser Einrichtungen ist im Preis des Spa-Zimmers enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Sauna und Whirlpool dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend den im Zimmer ausliegenden Bedienungs- und Sicherheitshinweisen benutzt werden. Der Gast ist verpflichtet, diese Hinweise vor der ersten Nutzung zur Kenntnis zu nehmen. Auf Wunsch erhält der Gast an der Rezeption eine persönliche Einweisung. Die Anzahl der gleichzeitig nutzenden Personen darf die im Zimmer angegebene Höchstzahl nicht überschreiten.
7.3 Die Nutzung von Sauna und Whirlpool erfolgt eigenverantwortlich. Sie kann bei bestimmten gesundheitlichen Vorbelastungen – etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, akuten Infekten oder in der Schwangerschaft – mit Risiken verbunden sein. Im Zweifel wird eine vorherige ärztliche Rücksprache empfohlen. Von einer Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln ist abzusehen.
7.4 Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Nutzung von Sauna und Whirlpool nur in Begleitung und unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die Aufsichtspflicht obliegt allein den Erziehungsberechtigten beziehungsweise den begleitenden Aufsichtspersonen.
7.5 Vor der Nutzung des Whirlpools ist zu duschen. Das Einbringen von Glas, Ölen, Badezusätzen, Seifen, Shampoos, Schaumbädern, Speisen oder Getränken in Whirlpool und Sauna ist untersagt. In der Sauna ist ausschließlich das vom Hotel bereitgestellte Aufgussmittel zu verwenden; auf dem Saunaofen dürfen keine Gegenstände abgelegt werden. Die Sauna ist nur auf einer Unterlage (Handtuch) zu benutzen.
7.6 Sauna und Whirlpool benötigen technisch bedingte Aufheiz-, Aufbereitungs- und Filterzeiten. Ein Anspruch auf sofortige Betriebsbereitschaft unmittelbar bei Anreise beziehungsweise bei Beginn des Aufenthalts besteht daher nicht.
7.7 Aus Gründen der Hygiene und der technischen Sicherheit kann das Hotel Sauna oder Whirlpool vorübergehend außer Betrieb nehmen, insbesondere für Wasserwechsel, Reinigung, Wartung oder Instandsetzung. Das Hotel wird auftretende Störungen unverzüglich beheben oder – soweit möglich und zumutbar – ein gleichwertiges Ersatzzimmer anbieten und den Gast über die voraussichtliche Dauer informieren. Die gesetzlichen Rechte des Gastes bleiben unberührt; ergänzend gilt Ziffer 12.
7.8 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder seine Begleitung durch unsachgemäße Nutzung schuldhaft verursacht. Wird durch eine Verunreinigung ein außerplanmäßiger Wasserwechsel, eine Desinfektion oder eine Sonderreinigung erforderlich, gilt ergänzend Ziffer 11.
8 Wellness- und Day-Spa-Bereich, Anwendungen
8.1 Die Nutzung des Wellness- und Day-Spa-Bereichs richtet sich nach den jeweils ausgehängten Öffnungs- und Nutzungszeiten sowie nach der Spa-Ordnung des Hotels. Änderungen der Öffnungszeiten aus betrieblichen Gründen, insbesondere wegen Wartung, Reinigung, Instandsetzung oder geschlossener Veranstaltungen, bleiben vorbehalten.
8.2 Anwendungen im Bereich Massage und Kosmetik werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erbracht. Sie dienen dem Wohlbefinden und der Entspannung; sie stellen keine Heilbehandlung dar und ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Therapie.
8.3 Der Gast ist gehalten, vor Beginn einer Anwendung auf gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Unverträglichkeiten, akute Beschwerden oder eine bestehende Schwangerschaft hinzuweisen, soweit diese für die Anwendung von Bedeutung sein können. Das Hotel und seine Mitarbeitenden sind berechtigt, eine Anwendung aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen abzulehnen oder abzubrechen.
8.4 Vereinbarte Termine für Anwendungen können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verlegt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Preis der Anwendung in Rechnung zu stellen; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Termins werden angerechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
8.5 Im Wellnessbereich sind die Hygiene- und Verhaltensregeln des Hotels einzuhalten. Aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Wellness- und Day-Spa-Bereich sowie am Naturteich nicht gestattet.
9 Naturteich im Außenbereich
9.1 Bei dem Außenbecken des Hotels handelt es sich nicht um ein Schwimmbad oder eine Badeanstalt, sondern um einen Naturteich (Schwimmteich) mit rein biologischer Wasseraufbereitung ohne Chlorung oder sonstige chemische Desinfektion. Der Naturteich ist als naturnahes Gestaltungs- und Erholungselement konzipiert.
9.2 Die Nutzung des Naturteichs erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Bade- oder Schwimmaufsicht wird nicht gestellt. Die Nutzung ist nur schwimmfähigen Personen gestattet.
9.3 Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Nutzung nur in Begleitung und unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die Aufsichtspflicht obliegt allein den Erziehungsberechtigten beziehungsweise den begleitenden Aufsichtspersonen.
9.4 Naturbedingte Erscheinungen sind konzeptbedingt und stellen keinen Mangel dar. Hierzu zählen insbesondere Algenbildung, Trübungen, Schwebstoffe, Pflanzenbewuchs, Laub, Insekten, Amphibien und andere Kleinlebewesen, wechselnde Wassertemperaturen und -farben sowie glitschige Oberflächen an Rand, Stufen und Einstiegen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wassertemperatur, Sichttiefe oder auf eine Wasserqualität nach den für Schwimm- und Badebeckenwasser geltenden Regelwerken (zum Beispiel DIN 19643) besteht nicht.
9.5 Wegen der geringen und wechselnden Wassertiefe sowie des natürlichen Untergrundes sind Springen, Kopfsprünge und Tauchen untersagt. Untersagt sind ferner die Nutzung außerhalb der ausgehängten Nutzungszeiten, insbesondere bei Dunkelheit, sowie das Mitführen von Glas, Geschirr, Speisen und Getränken im Teich und im unmittelbaren Teichbereich. Tieren ist der Zugang zum Teich nicht gestattet.
9.6 Zum Schutz des biologischen Gleichgewichts ist vor dem Betreten des Teiches zu duschen; Sonnenschutzmittel, Öle, Cremes und Kosmetika sind zuvor abzuduschen. Die Verwendung von Seifen, Shampoos oder sonstigen Reinigungsmitteln im Teich ist untersagt. Kleinkinder dürfen den Teich nur mit geeigneten Badewindeln nutzen.
9.7 Der Naturteich wird saisonal betrieben. Witterungs-, wartungs- oder hygienebedingte Schließungen – etwa bei Gewitter, Sturm, Frost, Starkregen, Wasserwechsel oder Pflegemaßnahmen – sind möglich und begründen keinen Anspruch auf Minderung des Zimmer- oder Aufenthaltspreises, sofern die Nutzbarkeit des Naturteichs nicht ausdrücklich als Leistungsbestandteil vereinbart wurde. Bei aufziehendem Gewitter oder auf Anweisung des Personals ist der Teich unverzüglich zu verlassen.
9.8 Den Anweisungen des Hotelpersonals sowie den am Teich ausgehängten Hinweisen und Verhaltensregeln ist Folge zu leisten. Das Hotel ist berechtigt, Personen, die wiederholt gegen diese Regeln verstoßen, von der Nutzung auszuschließen.
10 Hausordnung
10.1 Mit der Buchung erkennt der Kunde die Hausordnung des Hotels in ihrer jeweils geltenden Fassung an. Die Hausordnung ist auf den Internetseiten des Hotels abrufbar, wird im Hotel ausgehängt und auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt. Sie konkretisiert die nachfolgenden Regelungen; bei Widersprüchen gehen diese AGB vor.
10.2 Das Rauchen ist im gesamten Gebäude einschließlich aller Zimmer, Bäder, Sauna- und Wellnessbereiche untersagt. Bei einem Verstoß kann das Hotel die Kosten der erforderlichen Sonderreinigung sowie einer etwaigen Nichtvermietbarkeit des Zimmers geltend machen; dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
10.3 Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Hotelgelände einschließlich der Außenanlagen nicht gestattet.
10.4 Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Verzehr in den öffentlichen Bereichen des Hotels, in den Day-Spa-Suiten und im Wellnessbereich ist nicht gestattet. Ferner sind das Entzünden offener Flammen, Kerzen und Grillgeräte sowie der Betrieb eigener Heiz- und Kochgeräte untersagt.
10.5 Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform und ist gegen ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste möglich. Haustiere dürfen den Wellness- und Day-Spa-Bereich sowie den Naturteich nicht betreten.
10.6 In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist auf dem gesamten Hotelgelände Rücksicht auf die Nachtruhe der anderen Gäste zu nehmen.
10.7 Den Anweisungen des Hotelpersonals ist im Interesse der Sicherheit und eines geordneten Betriebsablaufs Folge zu leisten. Das Hotel ist berechtigt, Gästen bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung das Hausrecht gegenüber auszuüben und sie des Hauses zu verweisen; der Vergütungsanspruch des Hotels bleibt in diesem Fall bestehen.
11 Außergewöhnlicher Reinigungsaufwand, Beschädigungen
11.1 Der Gast ist verpflichtet, die überlassenen Räume und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
11.2 Entsteht durch die Nutzung ein außergewöhnlicher Reinigungsaufwand, ist das Hotel berechtigt, hierfür eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 Euro zu berechnen. Ein außergewöhnlicher Reinigungsaufwand liegt vor, wenn der Raum in einem Zustand hinterlassen wird, der über das normale Maß an Verschmutzung hinausgeht und eine zusätzliche oder intensive Reinigung erforderlich macht. Dazu gehören insbesondere verschüttete Getränke auf Möbeln oder technischen Geräten, eingetrocknete Flecken auf Polstern oder anderen Textilien, außergewöhnliche Rückstände von Pflegeprodukten oder Ölen, verstopfte Abflüsse durch Fehlbenutzung sowie hinterlassene Dekoration, insbesondere Konfetti, Glitzer und Sprays.
11.3 Wird durch eine Verunreinigung von Whirlpool, Sauna oder Naturteich ein außerplanmäßiger Wasserwechsel, eine Desinfektion oder eine Sonderreinigung erforderlich, kann das Hotel den hierfür erforderlichen Aufwand gesondert berechnen.
11.4 Dem Gast bleibt in den Fällen der Ziffern 11.2 und 11.3 jeweils der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder Aufwand nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch das Hotel bleibt unberührt.
11.5 Die Zimmerkarte beziehungsweise der Zimmerschlüssel ist bei Abreise an der Rezeption zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene oder verlorene Schließmedien kann das Hotel die tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzbeschaffung und Neuprogrammierung berechnen.
12 Störungen des Betriebsablaufs
12.1 Trotz sorgfältiger Planung, regelmäßiger Wartung und Kontrolle kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein gebuchtes Zimmer oder eine gebuchte Day-Spa-Suite zur gebuchten Zeit nicht zur Verfügung steht, insbesondere aufgrund technischer Störungen, behördlicher Auflagen, kurzfristig erforderlicher Reparaturen, einer unrechtmäßigen Nutzung durch Dritte oder zur Gewährleistung der Sicherheit der Gäste.
12.2 In diesen Fällen wird das Hotel vorrangig eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten, insbesondere ein gleichwertiges oder höherwertiges Zimmer beziehungsweise eine gleichwertige Suite oder einen Ersatztermin. Ist eine gleichwertige Ersatzleistung nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Hotel wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
12.3 Tritt das Hotel nach Ziffer 12.2 zurück, erstattet es bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Auf Wunsch des Kunden kann die Erstattung stattdessen als Gutschein erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 6.
Teil B – Hotelaufnahmevertrag
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Teil B gilt für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern einschließlich der Spa-Zimmer zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Ergänzend gelten die Teile A und F.
2 Leistungen und Leistungsänderungen
2.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.2 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3 Rücktritt des Kunden, Nichtinanspruchnahme der Leistungen (No Show)
3.1 Buchungen sind verbindlich. Das Hotel bietet ein kostenfreies Rücktrittsrecht grundsätzlich nicht an. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist daher nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
3.2 Weist das Hotel einen Tarif ausdrücklich als stornierbar aus oder wurde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
3.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
3.4 Für Spa-Zimmer sowie für Arrangements mit Wellness- oder Day-Spa-Leistungen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Gesondert gebuchte Anwendungen werden nach Teil A Ziffer 8.4 abgerechnet.
3.5 Bei Buchungen über Online-Reiseportale oder sonstige Vermittler gelten vorrangig die dort ausgewiesenen und vom Kunden bestätigten Stornierungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
3.6 Erscheint der Kunde ohne Stornierung nicht, gilt Ziffer 3.3 entsprechend. Das Hotel ist berechtigt, das Zimmer ab 18:00 Uhr des Anreisetages anderweitig zu vergeben, sofern der Kunde keine spätere Anreise angekündigt hat.
4 Rücktritt des Hotels
4.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
4.2 Wird eine gemäß Teil A Ziffern 4.4 und 4.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich können dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- beziehungsweise Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• der Zweck beziehungsweise der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 dieses Teils B vorliegt.
4.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Ergänzend gilt Teil A Ziffer 12.
5 Zimmerbereitstellung, Anreise und Abreise
5.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerkategorie besteht dagegen, soweit diese ausdrücklich gebucht wurde.
5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
5.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
5.4 Das Hotel ist verpflichtet, besondere Meldescheine gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu führen; der Gast ist zur Mitwirkung verpflichtet.
Teil C – Day Spa und Wellnessleistungen ohne Übernachtung
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Teil C gilt für Verträge über die Nutzung einer Day-Spa-Suite sowie über Wellness- und Anwendungsleistungen ohne Übernachtung.
1.2 Ergänzend gelten die Teile A und F, insbesondere die Nutzungs- und Verhaltensregeln nach Teil A Ziffern 7 bis 11.
2 Umfang und Ablauf des Aufenthalts
2.1 Mit der Buchung erwirbt der Kunde das Recht, die gebuchte Day-Spa-Suite und die gebuchten Leistungen innerhalb des gebuchten Zeitraums gemeinsam mit den von ihm angemeldeten Begleitpersonen zu nutzen. Die Suite steht ausschließlich dem Kunden und seiner Begleitung zur Verfügung.
2.2 Die Anzahl der Personen darf die für die jeweilige Suite angegebene Höchstzahl nicht überschreiten. Eine Erhöhung der Personenzahl bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels und kann eine Anpassung des Preises zur Folge haben.
2.3 Der gebuchte Zeitraum beginnt und endet zu den in der Buchungsbestätigung genannten Zeiten. Die für das Umkleiden erforderliche Zeit ist im gebuchten Zeitraum enthalten.
2.4 Der Aufenthalt wird am Standort des Hotels in Möhnesee erbracht. Im Übrigen gilt Teil F Ziffer 4.2.
2.5 Alle Begleitpersonen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Minderjährige Begleitpersonen dürfen die Einrichtungen nur unter den Voraussetzungen der Teil A Ziffern 7.4 und 9.3 nutzen; der Kunde hat für die Aufsicht zu sorgen.
2.6 Der Kunde hat die Begleitpersonen über die Nutzungs- und Verhaltensregeln nach Teil A Ziffern 7 bis 11 sowie über die Hausordnung zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
3 Stornierung
3.1 Gebuchte Aufenthalte sind verbindlich. Ein kostenfreies Stornierungsrecht besteht nicht, soweit das Hotel einen Tarif nicht ausdrücklich als stornierbar ausweist oder ein Stornierungsrecht nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
3.2 Storniert der Kunde einen gebuchten Aufenthalt oder nimmt er ihn nicht in Anspruch, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Das Hotel hat Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Zeitfensters sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Den Abzug für ersparte Aufwendungen kann das Hotel pauschalieren; der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.3 Für gesondert gebuchte Anwendungen gilt die Absagefrist nach Teil A Ziffer 8.4.
3.4 Eine Stornierung hat in Textform oder über die in der Buchungsbestätigung genannte Stornierungsmöglichkeit zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Hotel.
3.5 Stellt das Hotel im Einzelfall aus Kulanz einen Gutschein aus, so ist dieser zweckgebunden und kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist ausschließlich für Leistungen des Hotels eingelöst werden. Teil D Ziffer 2 gilt entsprechend. Ein Anspruch auf Ausstellung eines Gutscheins besteht nicht.
4 Verspätetes Erscheinen, Nichterscheinen
4.1 Erscheint der Kunde verspätet, verkürzt sich der Aufenthalt entsprechend; ein Anspruch auf Verlängerung oder auf Minderung des Preises besteht nicht, soweit das Hotel die Verspätung nicht zu vertreten hat.
4.2 Erscheint der Kunde nicht bis spätestens 30 Minuten nach dem vereinbarten Beginn des Aufenthalts und hat er sich nicht gemeldet, ist das Hotel berechtigt, die Suite anderweitig zu vergeben. Der Vergütungsanspruch des Hotels bleibt nach Maßgabe der Ziffer 3.2 bestehen.
5 Rückgabe der Day-Spa-Suite
5.1 Der Kunde ist berechtigt, die Suite ausschließlich innerhalb des gebuchten Zeitraums zu nutzen. Nach dessen Ablauf ist die Suite geräumt zurückzugeben.
5.2 Verlässt der Kunde die Suite nicht rechtzeitig, ist das Hotel berechtigt, für den Zeitraum der unberechtigten Nutzung das übliche Entgelt, mindestens jedoch die vereinbarte Vergütung, zu verlangen. Die Berechnung erfolgt im Stundentakt für jede angefangene Stunde. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, insbesondere wenn ein weiterer Kunde die Suite gebucht hat, bleibt unberührt.
5.3 Ergänzend gilt Teil A Ziffer 11.
Teil D – Gutscheine und Warenverkauf
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Teil D gilt für den Erwerb von Gutscheinen sowie für Kaufverträge über Waren, unabhängig davon, ob diese über die Internetseiten des Hotels oder vor Ort im Hotel geschlossen werden.
1.2 Die wesentlichen Merkmale der Waren ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
2 Gutscheine
2.1 Das Hotel gibt Wertgutscheine sowie Gutscheine über bestimmte Leistungen aus. Gutscheine können ausschließlich für Leistungen und Waren des Hotels eingelöst werden.
2.2 Gutscheine verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, regelmäßig innerhalb von drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
2.3 Bezieht sich ein Gutschein auf eine bestimmte Leistung und ändert sich deren Preis bis zur Einlösung, kann das Hotel die Differenz nachberechnen; alternativ wird der Gutschein in Höhe des ursprünglich gezahlten Betrages als Wertgutschein angerechnet.
2.4 Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restbeträgen ist ausgeschlossen. Ein Restbetrag verbleibt auf dem Gutschein und kann innerhalb der Gültigkeitsdauer weiter eingelöst werden.
2.5 Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Person ausgestellt sind. Für den Verlust eines Gutscheins übernimmt das Hotel keine Haftung; bei personalisierten Gutscheinen kann ein Ersatz ausgestellt werden.
2.6 Die Einlösung eines Gutscheins ersetzt nicht die Buchung. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit zu einem bestimmten Termin besteht nicht; eine rechtzeitige Reservierung wird empfohlen.
3 Warenverkauf
3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Hotels.
3.2 Das Hotel ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
3.3 Die Lieferfrist beträgt circa zehn Werktage ab Vertragsschluss, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
3.4 Für Gewährleistung und Haftung gilt Teil A Ziffer 6, für das Widerrufsrecht Teil A Ziffer 5.
Teil E – Veranstaltungen
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Teil E gilt für Verträge über die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie von Außenflächen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Feiern und Präsentationen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Das Hotel verfügt derzeit über keine eigenen Veranstaltungs- und Tagungsräume. Veranstaltungen werden in den Räumlichkeiten des Partnerbetriebs Mahlanderz durchgeführt, der dem Hotel in der Möhnestraße gegenüberliegt und vom Hotel aus fußläufig erreichbar ist. Der Weg zwischen dem Hotel und der Veranstaltungsstätte führt über öffentliche Verkehrsflächen, die nicht im Verantwortungsbereich des Hotels liegen; die Verkehrssicherungspflicht des Hotels endet an der Grundstücksgrenze.
1.3 Das Hotel erbringt die Veranstaltungsleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Vertragspartner des Kunden ist allein das Hotel. Der Partnerbetrieb wird insoweit als Erfüllungsgehilfe des Hotels tätig. Ziffer 7.1 bleibt unberührt.
1.4 Der Kunde und die Veranstaltungsteilnehmer haben neben der Hausordnung des Hotels auch die Haus-, Nutzungs- und Sicherheitsordnung des Partnerbetriebs sowie die Anweisungen von dessen Personal zu beachten. Das Hotel stellt dem Kunden diese Regelungen auf Wunsch in Textform zur Verfügung.
1.5 Das Hotel ist berechtigt, die Veranstaltung in andere, gleichwertige Räumlichkeiten zu verlegen, wenn dies aus betrieblichen oder technischen Gründen erforderlich ist und dem Kunden zumutbar ist. Das Hotel wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Ergänzend gilt Teil A Ziffer 12.
1.6 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.7 Ergänzend gelten die Teile A und F. Bei Widersprüchen geht dieser Teil E vor.
2 Leistungen und Preise
2.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten beziehungsweise geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
3.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
3.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
3.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können gemäß den Ziffern 3.4 bis 3.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
3.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 60 % des entgangenen Speisenumsatzes sowie des fest vereinbarten Getränkepauschalumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 85 % des Speisenumsatzes und der vereinbarten Getränkepauschale.
3.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis multipliziert mit der Teilnehmerzahl. War für das Menü und die Getränkepauschale noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt sowie die preiswerteste Getränkepauschale.
3.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale multipliziert mit der vereinbarten Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
3.7 Wurden im Rahmen der Veranstaltung Zimmerkontingente, Spa-Zimmer, Day-Spa-Suiten oder Wellnessleistungen mitgebucht, gelten für diese Leistungen zusätzlich die Regelungen der Teile B Ziffer 3 beziehungsweise C Ziffer 3.
4 Rücktritt des Hotels
4.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
4.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich können dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Veranstaltungszweck sein;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- beziehungsweise Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• der Zweck beziehungsweise der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
• ein Verstoß gegen Ziffer 1.6 dieses Teils E vorliegt.
4.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
5.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
5.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 5.1 Satz 3 gilt entsprechend.
5.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann es die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
6 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel in Textform. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
7 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
7.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
7.2 Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels oder der Veranstaltungsstätte bedarf der Zustimmung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels oder der Veranstaltungsstätte gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
7.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
7.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
7.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
7.6 Musikdarbietungen und der Einsatz von Beschallungsanlagen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. Die einzuhaltenden Lautstärkebegrenzungen und die Regelungen zur Nachtruhe sind zu beachten. Die Anmeldung bei der GEMA und die Abführung der GEMA-Gebühren obliegen dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
8.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, in der Veranstaltungsstätte beziehungsweise im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
8.2 Mitgebrachte Dekorationsmaterialien haben den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist es berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
8.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
9 Haftung des Kunden für Schäden
9.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude, Außenanlagen oder Inventar des Hotels und der Veranstaltungsstätte, die durch Veranstaltungsteilnehmer beziehungsweise -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Hotel ist berechtigt, Ansprüche des Partnerbetriebs im eigenen Namen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
9.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
10 Nutzung von Wellnessbereich, Spa-Zimmern und Naturteich im Rahmen von Veranstaltungen
10.1 Die Nutzung des Wellness- und Day-Spa-Bereichs, der Sauna- und Whirlpool-Einrichtungen sowie des Naturteichs im Rahmen von Veranstaltungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Ohne eine solche Vereinbarung sind diese Bereiche nicht Bestandteil der Veranstaltungsleistung.
10.2 Für die Nutzung gelten die Teil A Ziffern 7 bis 11 entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, die Teilnehmer der Veranstaltung auf diese Regelungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.
10.3 Der Naturteich ist kein Schwimmbad; eine Bade- oder Schwimmaufsicht wird auch bei Veranstaltungen nicht gestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen hat der Kunde für eine ausreichende eigene Aufsicht zu sorgen.
Teil F – Schlussbestimmungen
1 Datenschutz
1.1 Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.
1.2 Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Hotels, die auf den Internetseiten des Hotels abrufbar ist und an der Rezeption eingesehen werden kann.
2 Feedback und Beschwerden
Das Hotel stellt dem Gast im Anschluss an seinen Aufenthalt eine einfache Möglichkeit zur Rückmeldung zur Verfügung. Die Nutzung ist freiwillig. Der Gast kann seine Rechte unabhängig davon jederzeit unmittelbar gegenüber dem Hotel geltend machen.
3 Textform, Änderungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
4 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
4.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, insbesondere der Rom-I-Verordnung. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des jeweiligen Aufenthaltsstaates unberührt.
4.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lippstadt. Für die Beherbergung, den Aufenthalt im Day Spa und für Veranstaltungen ist Erfüllungsort der Standort des Hotels in Möhnesee.
4.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Soest, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
5 Verbraucherstreitbeilegung
Das Hotel ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für jede Lücke im Vertrag.
Azul Boutique Hotel GmbH, Möhnestraße 29, 59519 Möhnesee – Stand: 20.10.2026

